Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
1. Ist es möglich, LehrerInnen in der AHS zu mehrtätigen Schulveranstaltungen zu verpflichten? Worauf muss die PV aufpassen? 2. Wie ist die Situation für Elternteilzeit-Beschäftigte?
Zu Punkt 1: Ja. Es muss aber mit der PV bei der Diensteinteilung "über einen längeren Zeitraum" laut § 9 Abs 2 lit b das Einvernehmen hergestellt werden.
Zu Punkt 2: Ich glaube nicht, dass man sie dazu verpflichten kann. Das steht, würde ich sagen, bei MSchG § 23/ (8) / 6 bzw VKG §10 / (10) / 6: "Bei der stundenmäßigen Festlegung der Zeiträume, in denen der Beamte Dienst zu versehen hat, ist auf die persönlichen Verhältnisse des Beamten, insbesondere auf die Gründe, die zur Teilzeitbeschäftigung geführt haben, so weit Rücksicht zu nehmen, als nicht wichtige dienstliche Interessen entgegenstehen." Und das wird wohl meist mit einer mehrtägigen Schulveranstaltung nicht vereinbar sein. lg Bernhard