Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
Wie ist die Wiedereingliederung nach Krankenstand für VL und Beamte*innen geregelt? Gelten diese Regeln auch für Teilzeitbeschäftigte? Konkret, ein Kollege, der mit einer halben LVPFL. beschäftigt ist, kommt aus dem Krankenstand zurück und möchte 2 WE weniger beschäftigt werden. Ist dafür eine Wiedereingliederungszeit beantragbar? Wie genau ist das Prozedere?
Mittlerweile gefunden: Gary schrieb am 21.8.2018 https://www.oeliug.at/2018/08/21/dienstr...levante-punkte/ Demnach kann auch jemand, der teilbeschäftigt war, diese Prozentsätze der Teilbeschäftigung beantragen! Bitte um Bestätigung und um Ergänzung, falls es dazu neuere Regeln gibt "Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete" Da das für Bundes- und Landesvertragsbedienstete gilt, gilt es für alle LehrerInnen im öffentlichen Dienst. Nach mindestens 6-wöchigem Krankenstand kann unmittelbar nach der Rückkehr in die Arbeit oder bis zu einem Monat später (falls jemand in der Arbeit feststellt, dass das bisherige Ausmaß doch noch nicht geht) die Wiedereingliederungsteilzeit beantragt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: - Die Dauer kann zwischen 1 und 6 Monaten vereinbart und bei arbeitsmedizinischer Zweckmäßigkeit dann noch um 1-3 Monate verlängert werden. - Die Arbeitszeit in der Wiedereingliederungsteilzeit muss im Durchschnitt bei 50-75 Prozent der Arbeitszeit vor dem Krankenstand liegen, aber bei mindestens 30 Prozent. So kann zB vereinbart werden, dass zunächst mit 30 Prozent begonnen wird, nach 2 Monaten 50 und in den Monaten 5 und 6 dann 70 Prozent, sodass der Mindestdurchschnitt 50 erreicht wird. Genauso ginge 60-75-90, sodass der Höchstdurchschnitt 75 erreicht wird - und alles dazwischen ... - Die Bezahlung durch den Arbeitgeber erfolgt nach der erbrachten Arbeitszeit, außer es ist eine Phase unter 50 Prozent vereinbart, dann wird während der gesamten Wiedereingliederungsteilzeit das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß abgegolten. - Die Betroffenen bekommen zusätzlich – aber nur auf Antrag – bei der Krankenversicherung Wiedereingliederungsgeld (jeweils für 28 Tage im Nachhinein) in Höhe des anteiligen erhöhten Krankengeldes. Bei der Gewährung der Wiedereingliederungsteilzeit hat die Personalvertretung ein Mitwirkungsrecht (PVG § 9, Abs. 1, lit. q)