Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
Wir diskutieren bei uns im Konferenzzimmer das Thema Zeitkonto unter Lehrer/innen, die bereits ansparen. Bisher sind wir davon ausgegangen - und es wurde uns auch so kommunizert - dass wir 720 Stunden für ein Jahr ansparen müssen. Neulich kam von der FSG ein neues Schreiben in dem über 800 Stunden berechnet wurden. Die Differenz wurde uns mit der Umrechnugn in Werteinheiten erklärt. Wirklichen Durchblick haben wir aber keinen. Unsere konkreten fragen sind:
* Wie viele Wertheinheiten machen 23 Berufsschulwochenstunden aus? * Werden die MDL für das Zeitkonto mit 1:1 oder mit MDL Zuschlag bewertet?
0,875 ist der Faktor fuer Fachgr. 1 mit dem die gehaltene Stunde in WE umgerechnet wird, sodass dann wie bei AHS-/BMHS-Lehrer*innen 720 WE/Jahr fuer eine volle Zeitkontofreistellung erforderlich sind. (Gehaltene Stunden sind das tatsaechlich 823). Aber der Zeitkontostand wird eh immer in WE angegeben. Ein MDL-Zuschlag wird am Zeitkonto nicht beruecksichtigt. Wenn man die WE vom Zeitkonto als Zeit beansprucht, dann braucht man fuer eine halbe Jahres-Freistellung (drunter ist ja nicht erlaubt) 360 WE, fuer eine ganze 720, dazwischen aliquot. Wenn man das Zeitkonto im Jahr der Pensionierung von Schuljahresbeginn bis zum Pensionsantritt als Freizeit nutzt, dann ist fuer ein volles Monat 60 WE zu rechnen, fuer die Tage im September ab Schuljahresbeginn je 2 WE (halb eben immer die Haelfte). Wenn man sich das Zeitkonto auf Antrag auszahlen laesst (was ja nur als gesamtes moeglich ist), oder wenn vor der Pensionierung noch was am Konto ist, dann wird es so berechnet und ausgezahlt, als waeren die MDL im letzten Monat (bzw. im Monat der Antragstellung) gehalten worden.