Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
Liebe Ölis, 1) Ist die Regelung noch aktuell, dass die Frist für die Rückerstattung von Reisegebühren 6 Monate beträgt und das Monat, in dem die Reise statt fand, aber gesamt als erstes Monat zählt? z.B. wenn ich am 14.3. mit einer Klasse im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim war, ist der späteste Termin, an dem ich meinen Antrag einreichen kann, der 31. August? (März, April, Mai, Juni, Juli, August) 2) Wo finde ich den Paragraphen? Danke! Lg Sabine
Liebe Sabine Ja, das ist richtig. 1) Die Frist für die Rückerstattung von Reisegebühren beträgt 6 Monate und die Frist beginnt mit dem Monat, in den das Ende der Dienstreise fällt. Wie in deinem Beispiel: Dienstreise am 14. März >>> Ende der Einreichfrist am 31. August 2)Gestz: Reisegebührenverordnung ABSCHNITT VIII Rechnungslegung § 36. (2) Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er vom Beamten nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise, der Dienstverrichtung im Dienstort, einer Reise nach §§ 15, 24, 35, 35c, 35i, 35j oder einer Übersiedlung fällt, bei seiner Dienststelle geltend gemacht wird. Link: RIS Reisegebührenverordnung LG Manfred