Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
es geht um das Recht von Lehrer*innen, in ihre Personalakte Einsicht zu nehmen. Hier der Gesetzestext des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), § 3, Abs.5: § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen (5) 1Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. 2Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/ n ausüben lassen. 3Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten.
Meine Frage: Wie ist das konkrete Prozedere? Fragt man in der Direktion an? Vorlaufzeit? Wo sieht man dann konrekt den Akt - in der Bildungsdirektion?
Liebe Sabine, es gibt zwar auch an der Schule einige Schriftstücke zu jeder Lehrperson (mit dem digitalen Aktensystem immer weniger, manches wird im Sekretariat noch ausgedruckt), aber der interessante Akt ist in der BilDion einsehbar: An den/die zuständige Juristen/in eine Anfrage auf Akteneinsicht richten, dann bekommt man einen Termin, in Tirol ging's in der Vergangenheit recht schnell, ich hoffe, das hat sich mit Einführung der BilDion nicht geändert. Mit Vollmacht kann das auch ein_e Personalvertreter_in tun. LG Christian