Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
Im VBG §40a sind Tätigkeiten, die diese beiden Stunden erfüllen, aufgelistet.
Angenommen man nimmt nun aus organisatorischen Gründen 3 Aufgaben wahr (KV, Praxisunterricht, Fachkoordination), und das kommt sicher häufig vor. Da stellt sich aber dir Frage, wie wird das vergütet?
Sorry, dass da niemand geantwortet hat. Dieses Forum wird seit Sommer 2019 praktisch nicht mehr verwendet und wurde praktisch seither vergessen. Es wird demnächst vom Netz genommen. Im Gesetz ist geregelt, dass nur bei mindestens 11 Unterrichtsstunden (also Halbbeschäftigung) eine dieser Aufgaben übernommen werden darf. Bei Vollbeschäftigung sind es zwei.. Mehr als 2 sind nicht vorgesehen und sollen (meines Erachtens: dürfen) von der Schulleitung im neuen Diensrecht nicht vergeben werden. Jedenfalls gibt es keine Vergütung dafür. LG Gary