Die ÖLI-UG ist bundesweit aktiv in den Personalvertretungsgremien und den Gewerkschaften.
Sie ist eine überparteiliche Vereinigung und setzt sich aus Pädagog/innen der APS, AHS, BMHS, BS und Kindergärten zusammen.
Meine Ausgangssituation: Ich bin AHS-Lehrer, 1,5 Dienstjahre + Unterrichtspraktikum absolviert. Bin im Altrecht.
Ich überlege jetzt, mich für NMS bzw. allgemein im Pflichtschulbereich zu bewerben. Ich habe aber gehört, dass es sein kann, dass ich dann wesentlich weniger verdiene im Gegensatz zu AHS.
Wie würde ich im Schema IIL eingestuft werden, wenn ich direkt bei einer NMS oder Landesschule allgemein angestellt werden würde, ohne eine Stammschule AHS zu haben? Ich höre verschiedene Varianten, manche sagen l2a2, manche sagen l2b1? Gibt es irgendeine Möglichkeit l1 eingestuft zu werden, außer eine Stammschule zu haben?
Vielen Dank für die Antwort und Hilfe, hilft mir sehr.
Sorry, dass da niemand geantwortet hat. Dieses Forum wird seit Sommer 2019 praktisch nicht mehr verwendet und wurde praktisch seither vergessen. Es wird demnächst vom Netz genommen. Im Gesetz ist seit Sept. 2019 geregelt, dass mit dem AHS-Lehramtsstudium auch die Lehrberechtigung an NMS vorliegt und daher die in NMS vorgesehene Einstufung l2a2 bezahlt wird (l1 gibt's nur an AHS, BMHS). LG Gary