#1 Wechsel v. Bildungsdirektion auf Pädagogische Hochschule Burgenland von Julijawohl 20.03.2019 13:31

Guten Tag!
ich bin Volksschullehrerin mit unbefristetem Dienstvertrag in Wien. Ab Herbst hätte ich die Möglichkeit einen auf ein Jahr befristeten PH2-Vertrag an der Pädagogischen Hochschule Eisenstadt anzunehmen. Ich möchte meinen unbefristeten Vertrag jetzt aber nicht für einen befristeten Vertrags kündigen. Ist eine Karenzierung gegen Entfall der Bezüge möglich? Ist eine Dienstzuteilung möglich? Was sind Vor- bzw. Nachteile von Vertrag und Dienstzuteilung?
Herzliche Grüße,
Julijawohl

#2 RE: Wechsel v. Bildungsdirektion auf Pädagogische Hochschule Burgenland von Christian Schwaiger 24.03.2019 21:47

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Eine Kündigung wäre nicht ratsam, Karenzierung oder Dienstzuteilung ist möglich, wenn die Bildungsdirektion zustimmt. Gegen eine Karenzierung kann sich die BilDion wohl nur aussprechen, wenn es in Wien keine Lehrer_innen mehr gäbe (?). Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass Wien Sie an die PH im Burgenland dienstzuteilt? Ob Karenzierung oder Dienstzuteilung besser wäre, hängt von der Höhe des Gehalts an der PH Eisensatdt ab (der eher höher sein dürfte?), bei einer Dienstzuteilung würden Sie den Volksschulgehalt weiter bezahlt bekommen.

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