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IIL zu IL - nach 5 Jahren mit Unterbrechungen?
#1 IIL zu IL - nach 5 Jahren mit Unterbrechungen? von Sabine Helmberger
26.03.2019 21:42
Hallo,
wer 5 Jahre lang mit einem IIL-Vertrag gearbeitet hat, hat das Anrecht auf einen IL-Vertrag. Aber - wie sieht es für Unterbrechungen wegen Mutterschutz/Karenz? Danach fängt man nicht mehr bei Null an, oder? Es wird einfach weitergezählt?
Danke!
#2 RE: IIL zu IL - nach 5 Jahren mit Unterbrechungen? von OeLIUG
31.03.2019 23:30
Zur Frage, wann jedenfalls juristisch aus einem (befristeten) II L Vertrag ein I L Vertrag wird, sind die VBG-Paragrafen ab 90k (siehe https://www.jusline.at/gesetz/vbg/paragraf/90k) von Bedeutung:
Nach längstens 5 Jahren wird ein II L Vertrag zu einem I L Vertrag, auch wenn es dazwischen Pausen gab und auch wenn an verschiedenen Schul(typ)en unterrichtet wurde.
§ 90l legt fest, dass in Summe bis zu 2 Jahre Mutterschutzzeit, gesetzliche Elternkarenz und Wehr-/Zivildienst in die 5 Jahre einrechenbar sind, aber eine Umstellung auf I L erst erfolgen kann, wenn im letzten II L Unterrichtsjahr mindestens 1 Semester unterrichtet wurde.
Zu erwähnen ist auch noch Absatz (1b) in § 90m, dass bei einem I L Vertrag ab dem 6. Jahr die Stunden kein "Mascherl" mehr haben, also nicht mehr als Vertretungs- oder ungesicherte Stunden zu berechnen sind: "(1a) Die Verwendung, mit der eine Einreihung gemäß Abs. 1 erfolgt, gilt in dem im Zeitpunkt dieser Einreihung gegebenen Ausmaß als gesicherte Verwendung gemäß § 90c Abs. 2 Z 1."
Und im Übrigen können gem. § 90c NUR in den ersten 5 Jahren (egal an welcher Schule!) sogenannte nicht gesicherte Stunden "ohne Zustimmung der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers in Wegfall gebracht werden".
#3 RE: IIL zu IL - Beschäftigungsausmaß von Sabine Helmberger
15.08.2019 10:08
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Verweise! Es hat sich eine Folgefrage aufgetan:
1. Ist es richtig, dass die Lehrperson bei Umstellung auf einen befristeten Vertrag NUR auf jenes Beschäftigungsausmaß Anspruch hat, das sie im 5. Jahr unterrichtet hat (Summe aus gesicherten und ungesicherten Stunden)?
z.B. Paul hatte in seinem 5. Jahr nur 5 Werteinheiten. Dann hat er zwar jetzt einen unbefristeten Vertrag aber nur das Recht auf 5 WE? Wenn er jedes Jahr etwas mehr unterrichtet, dann hat er vielleicht in 15 Jahren Anspruch auf eine volle Lehrverpflichtung?
Ich habe ewas in Erinnerung von "Anspruch auf eine volle Lehrverpflichtung"...
2. Wo finde ich die passenden Gesetzespassagen dazu?
Danke!