#1 Anspruch auf Freistellung am ersten Schultag des Kindes und für die Sponsion des Kindes von Elisabeth 09.04.2019 14:33

Standard vom 31.8.2015: https://diepresse.com/home/recht/rechtal...rn-freibekommen

"Am ersten Schultag können Eltern dienstfrei bekommen - aber nur für den offiziellen Teil der Einschulung. Für schulbedingte Umwege kann der Unfallversicherungsschutz gelten.
"Ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung wegen des Schuleintritts des Kindes besteht aufgrund der familiären Beistandspflicht, allerdings nur im unbedingt notwendigen Zeitausmaß. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zu ähnlichen Dienstverhinderungsfällen: So wurde etwa die Teilnahme an der Sponsionsfeier bei Studienabschluss des Kindes als bezahlte Dienstverhinderung anerkannt, wobei im konkreten Anlassfall eine Gesamtfehlzeit von vier Stunden (inklusive Fahrzeit und notwendigen Kleidungswechsel) als angemessen beurteilt wurde (OLG Linz 9.6. 2011, 11Ra 40/11y, ARD 6166/2/2011). Gilt dieses Urteil auch für Lehrer*innen? Wie kann man feststellen, um welches Gesetz es sich handelt?

In die bezahlte Abwesenheit am Schuleintrittstag ist die Begleitung des Kindes zur und von der Schule sowie die Anwesenheit der Eltern bei der Einschulung (Begrüßung und Vorstellung der Klassenlehrerin, Zuteilung der Plätze an die Kinder im Klassenzimmer, Erklärung organisatorischer Fragen, gemeinsamer Kirchenbesuch, Verabschiedung durch die Klassenlehrerin) einzurechnen. Im Anschluss an den „offiziellen Teil“ stattfindende individuelle Aktivitäten und Feierlichkeiten wie z.B. Eisessen oder Praterbesuch, sind hingegen nicht als berechtigte Abwesenheitszeit zu werten."

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