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Hallo zukünftige Kollegen und Kolleginnen!
Ich studiere derzeit im Master und habe auf Grund meines Drittfachs Chemie bereits ein Bewerbungsgespräch gehabt. Im Zuge dieses Gesprächs teilte mir die Direktorin mit, dass Lehrpersonen im Neuen Dienstrecht keine Freizeitbetreuung in Ganztagesklassen haben können und dürfen. Dafür sei ein 60ECTS Lehrgang an der PH notwendig und diese Stunden würden dann schlechter bezahlt. Sie verlangt dies aber, da ich sonst nur bedingt einsetzbar für sie wäre. Daher habe ich abgesagt.
In Vorträgen über das Neue Dienstrecht, die von der STV Lehramt (Salzburg) organisiert wurden kam vom anwesenden Lehrergewerkschaft er auch immer wieder die Aussage "Was der Gesetzgeber da genau meint weiß auch noch keiner". Es gibt also offensichtlich noch viele Unklarheiten (und wie ich finde auch Ungerechtigkeiten).
Nun also meine Frage:
Welche Punke des neuen Dienstrechts sind Fix und an welchen Punkten arbeitet die Gewerkschaft (derzeit oder zukünftig) für Änderungen?
Gibt es Bestrebungen die Gemeinschaft der Studierenden und bereits fertigen Lehrer und Lehrerinnem mehr öffentlichen Raum zu geben ihren Unmut kund zu tun, so wie es mit den bevorstehenden Streiks 2013 der Fall war? Mir kommt vor als würde sich nichts ändern.
Danke im Vorhinein für die Antworten,
Lukas
Lieber Lukas!
Der Dienstgeber will Arbeiten, die andere billiger machen koennen, an diese geben. So hat man die Kurzausbildung Freizeitpaedagoge/-in eingefuehrt.
Das neue Dienstrecht kennt keine Halbstundenabgeltung mehr. Daher sind Nachmittagsbetreuungsstunden entweder wie normale Unterrichtsstunden gewertet (qualifizierte Lernbetreuung) oder sie fallen eben nicht in das Aufgabenfeld von uns Lehrer*innen.
Dafuer, dass die Direktorin nun von Lehrer*innen nicht ihrer Qualifikation entsprechende Arbeiten verlangt (die dann sogar noch eine extra Ausbildung verlangen und dann sehr schlecht bezahlt werden), kann aber wohl nicht dem Gesetzgeber die Schuld gegeben werden. Vielleicht aber dem Dienstgeber, der offenbar keine oder nicht genug Freizeitpaedagog*innen anstellt oder sich seiner Aufgabe als Schulaufsicht nicht bewusst ist, wenn er Direktor*innen so werkeln laesst.
Eine Unklar- oder Ungerechtigkeit sehe ich da also nicht beim Gesetzgeber.
Dass die Gewerkschaft das nun ab Herbst endgueltig fuer alle Neulehrer*innen geltende Dienstrecht vor 7 Jahren nicht verhindern, sondern lediglich eine lange Uebergansgzeit erreichen konnte, nutzt den Neuen nun leider nichts. Die Ausrede, dass alle nun Betroffenen erst nach 2012 zu studieren begonnen haben und damit ihr kuenftiges Dienstrecht gekannt haben (koennten), ist schal. Wir wollen sehr faehige junge Menschen als Lehrer*innen gewinnen. Und das wird wohl auf Dauer nicht gelingen, wenn zu viel Arbeit um zu wenig Geld in sicher nicht leichter werdender Taetigkeit bei offenbar zunehmendem Zentralismus und Kontrollwahn (und noch dazu unabwaehlbaren Direktor*innen) verlangt wird.
Ich fuerchte, die klaren Aussagen des ARGE-Lehrer*innen Vorsitzenden Kimberger, in denen er sich auf die Seite der Paedagogik und gegen die VP-FP-Politik stellt, gelten nur bis zu den PV-Wahlen Ende November - und dann wieder nicht, wenn Kurz wieder Kanzler ist und ein/e willfaehrige Minister/in neuerlich den Primat der Politik ausruft.
Eine Aenderung ist nur moeglich, wenn die tuerkisen oder schwarzen (oder die im November auch bei den Lehrer*innen kandidierenden blauen) Personal- oder Gewerkschaftsvertretungen nicht gewaehlt werden - und davor nicht deren politischer Arm im September.
LG Gary