PV Forum: betrieben von der überparteilichen ÖLI-UG Österreichische LehrerInnen Initiative - Unabhängige GewerkschafterInnen »
Reden wir über Bildung - OeLIForum »
Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer: Fragen, Antworten, Information und Diskussion »
Reisegebühren - Fristen
#1 Reisegebühren - Fristen von Sabine Helmberger
19.06.2019 13:00
Liebe Ölis,
1) Ist die Regelung noch aktuell, dass die Frist für die Rückerstattung von Reisegebühren 6 Monate beträgt und das Monat, in dem die Reise statt fand, aber gesamt als erstes Monat zählt?
z.B. wenn ich am 14.3. mit einer Klasse im Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim war, ist der späteste Termin, an dem ich meinen Antrag einreichen kann, der 31. August? (März, April, Mai, Juni, Juli, August)
2) Wo finde ich den Paragraphen?
Danke! Lg Sabine
#2 RE: Reisegebühren - Fristen von OeLIUG
21.06.2019 11:13
Liebe Sabine
Ja, das ist richtig.
1) Die Frist für die Rückerstattung von Reisegebühren beträgt 6 Monate und die Frist beginnt mit dem Monat, in den das Ende der Dienstreise fällt. Wie in deinem Beispiel: Dienstreise am 14. März >>> Ende der Einreichfrist am 31. August
2)Gestz: Reisegebührenverordnung ABSCHNITT VIII Rechnungslegung § 36. (2)
Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er vom Beamten nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise, der Dienstverrichtung im Dienstort, einer Reise nach §§ 15, 24, 35, 35c, 35i, 35j oder einer Übersiedlung fällt, bei seiner Dienststelle geltend gemacht wird.
Link: RIS Reisegebührenverordnung
LG
Manfred
#3 RE: Reisegebühren - Fristen von Sabine Helmberger
21.06.2019 17:20