#1 neues Dienstrecht, 2 Beratungsstunden von dino 07.07.2019 09:01

Im VBG §40a sind Tätigkeiten, die diese beiden Stunden erfüllen, aufgelistet.

Angenommen man nimmt nun aus organisatorischen Gründen 3 Aufgaben wahr (KV, Praxisunterricht, Fachkoordination), und das kommt sicher häufig vor.
Da stellt sich aber dir Frage, wie wird das vergütet?

#2 RE: neues Dienstrecht, 2 Beratungsstunden von dino 22.09.2020 16:40

Weiss jemand eine Antwort hierzu?
Würde mich sehr interessieren!

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