#1 Frage zu Einstufung Altrecht von Dominik07 25.06.2020 19:09

Hallo,

ich habe eine Frage zur Einstufung Gehalt.

Meine Ausgangssituation: Ich bin AHS-Lehrer, 1,5 Dienstjahre + Unterrichtspraktikum absolviert. Bin im Altrecht.

Ich überlege jetzt, mich für NMS bzw. allgemein im Pflichtschulbereich zu bewerben. Ich habe aber gehört, dass es sein kann, dass ich dann wesentlich weniger verdiene im Gegensatz zu AHS.

Wie würde ich im Schema IIL eingestuft werden, wenn ich direkt bei einer NMS oder Landesschule allgemein angestellt werden würde, ohne eine Stammschule AHS zu haben? Ich höre verschiedene Varianten, manche sagen l2a2, manche sagen l2b1? Gibt es irgendeine Möglichkeit l1 eingestuft zu werden, außer eine Stammschule zu haben?

Vielen Dank für die Antwort und Hilfe, hilft mir sehr.

LG, DJ

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