#1 Fachpraktischer Unterricht von KlausBalog 13.06.2018 08:32

Hallo zusammen.
Ich habe die Möglichkeit, nach 21 Jahren Berufspraxis, an einer HTL als fachpraktischer Lehrer (Werkstätte) tätig zu werden.
Leider finde ich mich in den verschiedenen „Verwendungszweckgruppen“ und „Gehaltstabellen“ nicht zurecht.
Meine Fragen dazu:
- Wie werde ich eingestuft?
- Anrechnung Vordienstzeiten?
- Fahrtkostenzuschuss?

Danke für die Hilfe.
LG
Klaus

#2 RE: Fachpraktischer Unterricht von Gary 14.06.2018 11:24

Lieber Kollege!

Vordienstzeitenanrechnung ist fuer den fachpraktischen Bereich vorgesehen, auch weil vorhandene Praxis Voraussetzung fuer die Anstellung ist. Diese und in Summe mit dieser sind bis zu 12 Jahren anrechenbar. Die Anrechnung macht allerdings nicht die Schule, sondern Landes-/Stadtschulrat/Bildungsdirektion/-ministerium.
Im Herbst wird dann die Aufforderung kommen, den bisherigen Berufsweg darzustellen und dieser wird mit dem tatsaechlich zu leistenden Unterricht verglichen. Anrechenbar sind dann Berufserfahrungen, die einen entsprechenden Gewinn fuer den Unterricht erwarten lassen. D.h. dass bei der Darstellung der Berufspraxis auch darauf geachtet werden soll.
Ob die Berufserfahrungen entsprechend sind, entscheiden die Bediensteten der Landes- oder evt. Bundes-Schulverwaltung. Vorgespraeche diesbezueglich haben daher nur mit dem LSR einen Sinn.
Da als Fachpraktiker sinnvollerweise das neue Lehrerdienstrecht gewaehlt wird, ist die maximal anrechenbare Berufserfahrungszeit 12 Jahre.
Die Bezahlung erfolgt nach dem Schema pd (paedagogischer Dienst):
2.638,9 achteinhalb Jahre bei Einstieg vor Absolvierung der PH*)
3.006,4 fuenf Jahre
3.374,9 fuenf Jahre
3.743,4 sechs Jahre
4.112,1 sechs Jahre
4.480,7 sechs Jahre
4.708,5
*) Die Paedagogische Hochschule ist in den ersten 5 Unterrichtsjahren berufsbegleitend zu absolvieren, wobei es in einer Intensviphase ca ein halbes Jahr Unterrichtsfreistellung bei fortlaufendem Grundbezug gibt. Da Ausbildungszeiten seit 2015 im oeffentlichen Dienst nicht mehr angerechnet werden, ist die Verweildauer in der Gehaltsstufe 1 bei Einstieg ohne PH (wie das bei FachpraktikerInnen vorgesehen ist) um 5 Jahre laenger, als wenn jemand schon als Ma(gi)ster/Dipl.Ing. einsteigt. FachpraktikerInnen bekommen allerdings nach dem gleichen pd-Schema bezahlt, obwohl sie an der PH nur den Bachelor und keinen Master machen muessen.
Wenn bereits ein anrechenbarer Bachelor beim Einstieg vorhanden ist, dann dauert die Stufe 1 bei einem 180-ECTS-Bachelor fuenfeinhalb und einem 240-ECTS-Bachelor viereinhalb Jahre.

Eine Vollbeschaeftigung sind 22 Unterrichtsstunden und die Uebernahme von (von der Direktion angeordneten) nichtunterrichtlichen Aufgaben von im Jahresschnitt im Durchschnitt 2 Stunden pro Woche. Z.B. zaehlt ein Klassenvorstand oder eine Lehrmittelverwaltung als 1 Jahreswochenstunde.

Fahrtkostenzuschuss (oeff.Verkehrsmittel abzueglich innerstaedtisches) erfolgt automatisch nach Beantragung der Pendlerpauschale: pendlerrechner.bmf.gv.at
Weitere Fragen gerne.
LG Gary
Josef Gary Fuchsbauer, 0680 2124358

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